Gültig ab 01.08.2022, ergänzt im Abschnitt 10.4 Vertragsdauer/Laufzeiten am 04.08.2022
Abschnitt 1. Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Cooperfit fit werden fit bleiben / André Protze (nachfolgend: „Cooperfit“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
2. Kunden sind Privatpersonen, Unternehmen, sowie staatliche Einrichtungen.
3. Cooperfit behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Das gilt nicht für die wesentlichen Vertragspflichten zwischen Cooperfit und dem Kunden. Cooperfit stellt die angepassten AGB mit den Änderungen dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch gegen die Änderungen erheben, erfolgt kein Widerspruch, gelten die angepassten AGB.
Abschnitt 2. Vertragsgegenstand
1. Personaltraining / Fern Coaching
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung des Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
2. Gruppen- bzw. Kurstraining
Der Vertragsgegenstand ist eine Betreuung der Gruppe/der Kursteilnehmer im Rahmen der Kursausschreibung.
3. EMS Training
Der Vertragsgegenstand ist die spezielle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen des vereinbarten Elektrostimulationstraining (EMS).
Abschnitt 3. Leistungsgegenstand
Personaltraining
1. Cooperfit bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept wird auf die Kundenangaben im Formblatt Anamnese und Bedarfsanalyse erstellt und im Laufe des Trainingsprozesses zur Erreichung des Trainingsziels angepasst. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Sportbekleidungsauswahl, Ernährungsberatung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
2. Cooperfit gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch Cooperfit.
Gruppen- bzw. Kurstraining
1. Cooperfit bietet entsprechend der Kursbeschreibung ein auf den Kursinhalt optimal ausgerichtetes Konzept an.
2. Das Konzept enthält je nach Trainingsstand des Einzelnen leichtere bzw. schwerere Übungsvarianten.
3. Das Konzept wird im Laufe des Trainingsprozesses an den Fortschritt der Gruppe angepasst.
EMS Training
1. Cooperfit bietet entsprechend der EMS-Trainingsbeschreibung ein auf die Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an.
2. Das Konzept enthält je nach Trainingsstand des Einzelnen leichtere bzw. schwerere Übungsvarianten.
3. Das Konzept wird im Laufe des Trainingsprozesses an den Fortschritt des Kunden angepasst.
4. Das EMS Training wird einzeln oder im Doppel je nach Auslastung angeboten.
Fern- Coaching
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen, Trainingspläne dürfen nur für die vertraglich vereinbarte Leistung genutzt und nicht an Dritte zur Ausführung einer ähnlichen Leistung weitergegeben werden.
Abschnitt 4. Training und Terminvereinbarung (gilt nicht für Gruppen- / Kurstraining)
1. Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Kunde Cooperfit über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen (Anamnese Fragebogen).
2. Eine Trainingseinheit dauert im Personal Training ca. 60 Minuten, im Fern- Coaching individuell und im EMS Training ca. 20-30 min. Längere Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
3. Die Trainingseinheiten finden in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten von Cooperfit oder im Außenbereich bzw. in Räumlichkeiten des Kunden statt.
4. Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine wird eine Gebühr in Höhe von 100 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben.
5. Termine können nur nach Verfügbarkeit gebucht werden. Dabei kann bei Verfügbarkeit ein sich wöchentlich wiederholender Termin angesetzt werden, eine Rechtmäßigkeit auf diesen wöchentlichen Termin besteht nicht.
Abschnitt 4.1. Training und Terminvereinbarung gilt für Gruppen- / Kurstraining
1. Die Termine finden entsprechend der Gruppen-/Kursbeschreibung statt. In Ausnahmefälle (Krankheit, Urlaub, Fortbildungen, etc.) kann Cooperfit die Termine verlegen.
2. Findet das Gruppen-/Kurstraining im Innenbereich statt kann die Teilnehmeranzahl entsprechend der Raumgröße oder wegen behördlicher Vorschriften limitiert sein. Die Teilnahme richtet sich dann nach Eingang der Anmeldung zu dem jeweiligen Trainingstag. Kann aufgrund der limitierten Teilnehmeranzahl ein Teilnehmer nicht teilnehmen besteht kein Recht zur Erstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit sich zum nächsten Trainingstag anzumelden.
3. Die Mindestteilnehmerzahl für ein Gruppentraining beträgt 4 Teilnehmer, werden 4 Teilnehmer nicht erreicht liegt es im Ermessen von Cooperfit das Gruppentraining durchzuführen oder abzusagen.
4. Die für ein Gruppenkurs erworbenen 10ner Karten können auch für die anderen Cooperfit Gruppenkurse genutzt werden insofern die max. Teilnehmerzahl nicht erreicht ist.
Abschnitt 5. Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, Cooperfit über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor
dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, Cooperfit umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
Abschnitt 6. Zahlungsbedingungen
Personal- und EMS Training
1. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
2. Das Honorar wird vorab geleistet, es sei denn es ist eine Zahlung per Rechnung ausdrücklich vereinbart. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zugang bei dem Kunden zu bezahlen.
3. Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Bar, PayPal (Kennzeichnung der Zahlung als Freunde) und Überweisung
4. Gewährte Rabatte gelten nur solange wie die Rabattgrundlage besteht. Entfällt die Rabattgrundlage entfällt auch der Rabatt. Auf laufende/bezahlte Trainingskarten wird ab dem Tag an dem die Rabattgrundlage entfällt der höhere Betrag berechnet bzw. nachberechnet.
Gruppen- bzw. Kurstraining
1. Die Kursgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
2. Die Kursgebühr wird vorab geleistet, es sei denn es ist eine Zahlung per Rechnung ausdrücklich vereinbart. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zugang bei dem Kunden zu bezahlen.
4. Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Bar, PayPal (Kennzeichnung der Zahlung als Freunde) und Überweisung
Fern- Coaching
1. Das Honorar und die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart.
Abschnitt 7. Haftung und Hinweise
1. Cooperfit haftet grundsätzlich nicht für Sachschäden bzw. Schäden des Kunden bzw. Begleitungen des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Cooperfits, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Cooperfit zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in Abschnitt 3 genannten Leistungen.
2. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten Cooperfits werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
3. Cooperfit haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen Cooperfits und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung Cooperfits ausgeschlossen.
4. Cooperfit verfügt über eine angemessene Trainerhaftpflichtversicherung.
Abschnitt 8. Datenschutz
1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Cooperfit gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in Abschnitt 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
2. Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung Cooperfits. Die Datenschutzerklärung wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt bzw. ist auf der Internetseite www.cooperfit.de einsehbar.
Abschnitt 9. Geheimhaltung
1. Cooperfit ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Cooperfit und dem Kunden.
2. Zwischen Cooperfit und dem Kunden kann vereinbart werden: Fotos, Videos, Texte (nachfolgend Beiträge) über das Training, die Trainingsfortschritte und die Trainingsergebnisse des Kunden anzufertigen und von Cooperfit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Presse, Funk und den sozialen Medien zu verwenden. Die Zustimmung muss schriftlich festgehalten werden. Die Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Beiträge sind vom Widerruf nicht mehr betroffen.
Abschnitt 10. Vertragsdauer / Laufzeiten
1. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Danach ist eine Kündigung ausgeschlossen, es sei denn es besteht bei einer der beiden Vertragsparteien eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
2. Der Kunde hat das Recht bei einer Preisanpassung innerhalb der Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich bis 14 Tage nach der Bekanntgabe der Preisanpassung erfolgen.
3. Bei der Buchung einer Mehrwochenkarte (z.B. 10er Karte/30iger Karte/etc.) verlängert sich der Vertrag mit der Bezahlung des Honorars/der Kursgebühr für eine weitere Mehrwochenkarte oder mit der Inanspruchnahme einer weiteren Trainingseinheit. Ein Wechsel von einer Mehrwochenkarte zu einer anderen Mehrwochenkarte ist nach gegenseitiger Absprache möglich.
4. Gültigkeit von 10-ner / 20-iger / 30-iger Karten bzw. andere Vorauszahlungen:
Die Karten können für die gewählte Anzahl von Trainingsstunden im unten benannten Zeitraum ab dem Kaufdatum genutzt werden.
Die Laufzeit von geschlossenen Gruppenkursen (Zirkel-Gerätetraining und Mobifit & Core Stability) gilt entsprechend der Kursbeschreibung über 11 Wochen entsprechend der Terminbekanntgabe.
Die Laufzeit offener Gruppenkurse-, EMS- Trainings- und Personal- Trainingseinheiten beträgt:
- 10-ner Karten: über 15 Wochen für 10 Trainingseinheiten
- 20-iger Karten: über 30 Wochen für 20 Trainingseinheiten
- 30-iger Karten: über 45 Wochen für 30 Trainingseinheiten
- andere Vorauszahlungen: die Laufzeit errechnet sich über die Anzahl der bezahlten Trainingseinheiten + 50% an Trainingseinheiten
Nach dem Ablauf verfallen nicht genutzte Trainingseinheiten.
Ausnahmen bilden:
I. Eine medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Trainings über einen bestimmten Zeitraum unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
II. Behördliche Vorgaben im Rahmen einer Pandemiebekämpfung.
Für bereits erworbene Karten gilt diese Wochenregel ab dem 21.01. 2022.
Die Laufzeit der EMS-, Personaltrainings- Abo-Verträge und der CKT- Onlinekurse entspricht der im jeweiligen Vertrag hinterlegten Dauer.
Abschnitt 11. Schlussbestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Oberkrämer den 01.08.2022
Diese AGB beruhen teilweise auf einer Vorlage der Akademie für Sport und Gesundheit.